Polizei-Aktion 3 - Boebi TAXI

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Polizei-Aktion 3

Taxi-Episoden

Polizei in Aktion No.3
  
Sommer 2008

Die TAXI-Bestellung: Winkelriedstrasse Luzern bei einem Coiffeur eine etwas über 120 Kg schwere und ca. 70 Jahre alte Dame an 2 Krücken abholen. (Die Dame kennen wir als Stammkundin)
Freie Parkplätze in der Winkelriedstrasse und noch unmittelbar vor dem Coiffeur kommt einem Lotto 6er gleich. Also in zweiter Reihe neben dem Coiffeur mit dem Taxi angehalten, den Warnblinker eingeschaltet, damit die nachfolgenden Wagen nicht hinten anstehen, den Wagen per Fernbedienung geschlossen und rein ins Geschäft um der Dame behilflich zu sein.
Keine Minute später mit der Dame unterwegs zum Taxi, steht ein 3,5 tönner Polizeibus neben dem Taxi und 2 Hüter des Gesetzes darum herum.
Die Invalide im Schlepptau die Frage der Taxifahrerin an die Polizei, ob der Taxiwagen ein Problem darstellen würde.
Nun sah der „Polizist“ dass die Chauffeuse mit Mühe den Fahrgast zum Taxi führte, konnte es aber nicht unterlassen der Taxifahrerin wie folgt ans Bein zu pinkeln:

Der Warnblinker ist gem. Gesetz nur erlaubt einzuschalten bei Pannen, darum heisse diese Warneinrichtung ja Pannenblinker. Ob denn das Taxi eine Panne hätte.
Die Taxifahrerin verneinte, das Taxi hätte keine Panne. Sie hätte den Pannenblinker wegen den nachfolgenden Fahrzeuge gestellt.
Mit Mahnfinger sagte der Hüter des Gesetzes, um die invalide Dame abzuholen hätte man den rechten Blinker setzen können, so würden die Nachfolgenden den Wagen links umfahren.

Taxifahrerinnen so scheint es sind um einiges intelligenter als Polizisten, denn jetzt klärte die Chauffeuse (eine Frau) den Polizisten (ein Mann) auf. Sagen Sie mir Herr Polizist wie es möglich sei den Blinker links oder rechts in Funktion zu bringen, also blinkend, wenn der Motor aus ist und der Wagen verschlossen mit abgezogenen Schlüssel so wie es das Gesetz es verlangt.
Der Intelligenzbolz in Uniform wusste keine Antwort und sein Partner auch in Uniform konnte ein verschmitztes Lächeln nicht verbergen. Bevor diese sich wieder auf den Weg machten ein anderes Opfer zu suchen verabschiedete sich der Polizist mit den Worten, der Pannenblincker sei trotzdem verboten zu stellen wenn das Fahrzeug keine Panne hat.

Etwas haben wir dabei gelernt:
Taxichauffeuse, also unsere Damen in den Taxis haben bessere Kenntnisse von den technischen Eigenschaften eines Personenwagens. Aber eben, Gesetz ist Gesetz und Stur bleibt Stur.
Oder wie hiess noch der Spruch:
Wer nichts wird wird Wirt, und wenn er da macht Mist wird er ………

Text von Werner Frei Taxihalter 6010 Kriens

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